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Rehasport

Standort für Angebote im Rehabilitationssport werden – was ist zu beachten ?

By 28 März, 2025April 16th, 2025No Comments

Wer als Anbieter im Bereich Rehasport tätig werden möchte, muss sich nach den Standards eines anerkannten Rehasport-Verbands qualifizieren. Der Anerkennungsprozess stellt sicher, dass alle Anbieter die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung der Teilnehmenden zu gewährleisten.

Wer kann Rehabilitationssport anbieten ?

  • Sportvereine und Fitnessstudios
  • Therapie- und Rehabilitationszentren
  • Gesundheitszentren
  • Mit welchem Ziel den Rehasport anbieten ?

    Rehasport wird mit dem Ziel angeboten, Menschen nach einer Krankheit, Verletzung oder Operation dabei zu unterstützen, ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Dabei steht nicht nur die physische Rehabilitation im Vordergrund, sondern auch die Verbesserung der Lebensqualität durch gezielte Bewegung und soziale Integration. Rehasport hilft, Folgeschäden und Rückfälle zu vermeiden, indem er die Muskulatur stärkt, die Beweglichkeit fördert und die allgemeine Gesundheit stabilisiert. Zudem trägt der Sport zur Prävention chronischer Erkrankungen bei und fördert das Wohlbefinden der Teilnehmenden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die soziale Komponente, da der Austausch mit anderen Menschen in der Gruppe oft zu einer verbesserten mentalen Gesundheit führt. Langfristig soll Rehasport den Teilnehmenden ermöglichen, selbstständiger und aktiver zu werden, wobei das Ziel darin besteht, die erreichten Fortschritte zu bewahren und einen gesunden Lebensstil zu fördern.

    Welche formalen Voraussetzungen gelten für Rehasport-Anbieter ?

    Um Rehasport-Anbieter werden zu können, also Rehasport-Gruppen durchführen zu können, müssen gewisse Bedingungen bzw. formale Voraussetzungen erfüllt werden.

    1. Ein geeigneter Raum, der pro Teilnehmer 5m² Platz bietet.
    2. Eine qualifizierte Rehasport-Übungsleitung mit einer gültigen Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport
    3. Ein betreuender Arzt, der bereit ist, Fragen aus der Gruppe oder Fragen der Übungsleitung zu beantworten.
    4. Ein anerkannter Trägerverband, hier der BVGSD e.V., der ebenso, wie auch z.B. die Behindertensportverbände, berechtigt ist, im Namen der Kostenträger (Krankenkassen, DRV) den Anbieter bzw. den Standort zu prüfen und zum Rehasport zuzulassen.

    Wie wird man als Anbieter für Rehasport nach § 64 SGB IX zugelassen ?

    Jede Rehasportgruppe, die offiziell von einem Rehasport-Anbieter durchgeführt und mit den Kostenträgern auf Basis der aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen abgerechnet werden soll, muss zertifiziert worden sein.

    BVGSD e.V. als anerkennende Stelle für Anbieter von Rehasport

    Auf Antrag bei einer dazu berechtigten Stelle – hier beim BVGSD e.V. – findet ein Anerkennungsverfahren statt, in dem die o.g. formalen Voraussetzungen ( wie z.B. Raumgröße, Übungsleiter-Lizenz, Betreuung der Gruppe durch einen Arzt) überprüft werden.
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt der BVGSD e.V. ein Anerkennungszertifikat aus.

    Das Anerkennungsverfahren und die darauf fußende spätere Kostenerstattung durch die Kostenträger erfolgt im Übrigen auf Basis der „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“ und der „Qualifikationsanforderungen Übungsleiter Rehabilitationssport“.

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