|
Information von Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen
Gerichtsverfahren wegen Bußgeld über 19.600,00 Euro wegen Datenschutzverstößen endet mit Einstellung!
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Niedersachsen hatte mit Bußgeldbescheid vom 22.08.2024 gegen ein Fitnessstudio eine Gesamtgeldbuße in Höhe von 19.600,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten, also über insgesamt 20.583,50 Euro verhängt. Dies, weil in einem „textilarmen“ Ruhebereich eine Kamera hängt (15.800,00 Euro Geldbuße) und weil auf Hinweisschildern Angaben fehlten (3.800,00 Euro Geldbuße). Die Behörde monierte, dass auf den Hinweisschildern die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie der Empfänger der personenbezogenen Daten hätten angegeben werden müssen.
Im Rahmen der durch die Rechtsanwaltskanzlei geführten Verteidigung konnte dem Gericht vermittelt werden, dass in dem konkreten Fall bereits tatbestandlich kein Verstoß vorlag.
Das Gericht hat sodann das Verfahren eingestellt, ohne jegliches Bußgeld und Auflage! Aus dem Kompetenzteam für Datenschutz war Rechtsanwalt Dr. Christoph Franke als Verteidiger aufgetreten.
|
|