Arbeitschutz-Kontrollen in Gesundheitsstudios
Unterstützung durch BVGSD e.V. und VBG
Liebe Mitglieder des BVGSD e.V., aus aktuellem Anlass wenden wir uns heute an Sie/Euch. Immer mehr Mitglieder des BVGSD e.V. kontaktieren uns, weil sich in letzter Zeit die Kontrollen seitens der Bezirksregierungen, so z. B. Köln, wegen der Umsetzung der Anforderungen im Arbeitsschutz häufen. Die staatlichen Stellen sind dazu, ebenso wie die Berufsgenossenschaften, berechtigt und verpflichtet. Auf Grundlage der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie haben sie sich auf ein abgestimmtes Vorgehen verständigt. Informationen hierzu finden sich unter: www.gda-portal.de. Als Vorstand des BVGSD e.V. haben wir uns daraufhin kundig gemacht und dann von der VBG, mit der wir am 27.06. ausführlich gesprochen haben, die passende Unterstützung erhalten. Nun wollen wir seitens BVGSD e.V., mit Unterstützung durch die VBG, unseren Mitgliedern eine kostenfreie Hilfe bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen ermöglichen und die Angebote der VBG als zuständige Berufsgenossenschaft für Fitness-Studios vorstellen. Erste Informationen dazu finden sich bereits unter: https://www.vbg.de/cms/unternehmer/kleine-unternehmen
Hierzu wollen wir demnächst, zusammen mit der VBG, ein ZOOM Meeting für unsere Mitglieder organisieren. Bei Interesse und spezifischen Fragen bitten wir um eine kurze E-Mail an: info@bvgsd.de Betreff: VBG ZOOM.
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