BVGSD e.V. seit 2025 anerkannter Dachverband für Rehabilitationssport Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsgruppen bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt nach einheitlichen Kriterien im Sinne der sog. „Rahmenvereinbarung“ (gemäß Anlage 1). Die Überprüfung dieser Strukturdaten erfolgt durch die anerkennenden Stellen, mindestens alle zwei Jahre und ist zu dokumentieren. Die Rehabilitationsträger können die Anerkennung durch vertragliche Regelungen auf Dritte, z. B. Vereinbarungspartner dieser Rahmenvereinbarung übertragen. Seit dem 01.01.2025 hat auch der BVGSD e.V. mit immer mehr Kostenträgern vertragliche Vereinbarungen in diesem Sinne geschlossen. Damit dürfen wir zur Mitte dieses Jahres nun bundesweit als Dachverband für die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen tätig sein. Inzwischen wurden so schon zahlreiche Standorte von uns zertifiziert.
Damit ist dem BVGSD e.V. ein weiterer wichtiger Schritt gelungen, der die Gesundheitsstudios des BVGSD e.V. als Gesundheitsdienstleister deutlich erkennbar macht.
Infos zum Rehasport finden sich imÜbrigen aktuell auf unserer Homepage unter "Rehasport". Anfragen zum Thema gerne unter rehasport@bvgsd.de. |